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Landkreisbroschüre

Seite 45 Blickpunkt Landratsamt Wenn finanzielle Hilfe für den Lebensunterhalt notwendig ist: Grundsicherung, Sozialhilfe und Wohngeld Jeder kann gerade in der heutigen Zeit schnell und unverschuldet in eine Notlage geraten, beispielsweise durch Verlust des Arbeitsplatzes oder Veränderungen der familiären Situation. Aufgabe des Landrats- amtes ist es, den betroffenen Menschen nicht nur mit Beratung, sondern auch finan- ziell zu helfen. Das Amt für Sozialhilfe und Grund- sicherung ist die richtige Anlaufstelle für die Beantragung von • Unterkunftskosten im Rahmen der Grundsicherung für Erwerbsfähige, d. h. für Menschen, die arbeiten können. Die Hilfe zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Personen und deren Familien (Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld) muss gleichzeitig bei der Agentur für Arbeit München beantragt werden.* • Grundsicherung im Alter (grundsätzlich ab 65 Jahren) und bei Erwerbs- minderung. • Hilfe zum Lebensunter- halt bei vorübergehender Erwerbsminderung. Die Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst neben den Kosten der Unter- kunft Leistungen für Ausgaben des täglichen Lebens wie Lebensmittel, Strom, Fahrtko- sten, Telefon, Hygieneartikel und Bekleidung. Wer darüber hinaus aus besonderen Gründen einen erhöhten finanziellen Bedarf hat, kann zusätzliche Hilfe wie Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege oder Altenhilfe beantragen. Die finanzielle Hilfe des Staates soll dem Empfänger eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Be- vor Sozialleistungen in Anspruch genommen werden können, müssen alle anderen Mög- lichkeiten zur Selbsthilfe ausgeschöpft sein, z.B. eigenes Vermögen oder Einkommen, Hilfe durch unterhaltspflichtige Angehörige oder andere staatliche Leistungen. Derzeit erhalten jährlich rund 4.500 Bedarfs- gemeinschaften im Landkreis München Grundsicherung für Erwerbsfähige. Die Wohngeldstelle prüft Ansprüche auf Wohngeld. Wohngeld hilft den Haushalten, de- ren Einkommen nicht ausreicht, um eine an- gemessene Wohnung zu bezahlen. Die Höhe des Wohngelds hängt von den persönlichen Verhältnissen wie dem Familieneinkommen oder der Anzahl der Familienmitglieder ab. Amt für Sozialhilfe und Grundsicherung Leiterin: Christine Heese Bitte telefonisch Termin vereinbaren: 089 / 62 21-22 13 sozialhilfe@ lra-m.bayern.de www.landkreis- muenchen.de „Grundsicherung“ „Soziales“ „Wohngeld“ (mit Wohngeldrechner) Erwerbsfähige Personen müssen gleichzeitig bei der Agentur für Arbeit München Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen: Agentur für Arbeit München Tumblingerstr. 21 80337 München 089 / 51 54-99 05 www.arbeitsagentur.de WICHTIG: Grundsicherung, Sozialhilfe und Wohngeld können nicht für die Vergangenheit bewilligt werden. Antragsformulare sind auch in den Rathäusern der Kommunen erhältlich. * Ab 1. Januar 2012 ist der Landkreis München Optionskommune, das bedeutet, dass der Landkreis für die Grundsicherung erwerbsfähiger Personen auch die Aufgaben der Agentur für Arbeit übernimmt. Arbeitssuchende erhalten somit ab 1. Januar 2012 im neuen Jobcenter des Landratsamtes München, Mariahilfplatz 17, 81541 München, aus einer Hand Kosten der Unterkunft, Hilfe zum Lebensunterhalt (Arbeitslosengeld II) sowie Leistungen zur Vermittlung von Arbeit.

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