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Landkreisbroschüre

Seite 19 Lebensraum Landkreis München Neues bauen – Historisches erhalten Über 323.000 Menschen leben in den zwei Städten und 27 Gemeinden des Landkreises München. Nicht nur durch ihre Größe unter- scheiden sich die Landkreiskommunen, auch in ihrer Siedlungs- und Wohnstruktur sind sie sehr verschiedenartig. „Bio-Tech-Gemeinden“ finden sich neben „Gartenstädten“, Innova- tive Community und Universitätsstadt neben Ortschaften mit dörflichem Charakter. Der Landkreis München wächst; allen einschlägigen Studien zu Folge ist er der zukunftsträchtigste Landkreis Deutsch- lands. Laufend entsteht neuer Wohn- und Gewerberaum. Rund 2.000 Bauantragsver- fahren werden im Durchschnitt jährlich im Landkreis München gestellt. Die Wahl des Grundstückes entscheidet ganz maßgeblich darüber, inwieweit der Bauherr seine Vor- stellungen verwirklichen kann. Als Bauauf- sichtsbehörde kümmert sich das Landrats- amt um die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften, die dem Schutz des Bauherren ebenso wie dem des Nachbarn und den Interessen der Stadt oder Gemeinde dienen. Die Bauämter der Kommunen und das Landratsamt geben gerne Auskunft zu den verschiedenen Fragen des Bauherren: Welche Abstände gilt es einzuhalten? Wie hoch darf ich bauen? Gelten hier besondere Festsetzungen eines Bebauungsplanes? Die frühzeitige Beantwortung dieser Fragen spart dem Bauherren Zeit und Geld. Die Siedlungspolitik liegt in Händen der Städte und Gemeinden. Gleichzeitig ist die bauliche Entwicklung eingebunden in die überörtliche Planung der Region München. Aktionsprogramm „Modellvorhaben der Raumordnung“ (MORO) www.bbsr.bund.de Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) www.pv-muenchen.de Regionaler Planungsverband München (RPV) www.region-muenchen.de Was wäre der Landkreis München ohne seine historischen Kostbarkeiten, seine Schlösser, Kirchen, Bauernhöfe und geschichtsträchtigen Gebäude? Der Denkmalschutz trägt dazu bei, das geschichtliche Erbe und damit auch ein Stück Identität der Region zu bewahren. Über 650 Baudenkmäler weist die Denkmalliste für den Landkreis München aus. Hier unterlie- gen auch kleinere bauliche Veränderungen einer besonderen Erlaubnispflicht durch das Landratsamt München. Auch Erdarbeiten in Bereichen, wo archäologische Funde vermu- tet werden fallen unter den Denkmalschutz. Damit das Ortsbild erhalten bleibt – geregeltes Wachstum in den Städten und Gemeinden des Landkreises München Schmuckstück – denkmalgeschütztes Haus in Aying Bauberatung zu Fragen rund um die Baugenehmigung: Sachgebiet Baurecht Leiter: Martin Skudlik 089 / 62 21-25 80 baurecht@ lra-m.bayern.de Informationen zu Bebauungs- plänen erteilen die Städte und Gemeinden. Denkmalschutz: Brigitte Backs 089 / 62 21-25 75 brigitte.backs@ lra-m.bayern.de www.landkreis- muenchen.de „Bauberatung“ „Denkmalschutz“ Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege 089 / 21 14-0 www.blfd.bayern.de

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