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Landkreisbroschüre

Seite 33 Blickpunkt Landratsamt Kfz-Zulassung – Das Wichtigste in Kürze Zulassung eines Fahrzeuges Für die zügige und problemlose Zulassung eines Fahrzeuges ist die Vorlage etlicher Dokumente erforderlich. Durch die Vielzahl an unterschiedlichen Zulassungsvorgängen ist eine allgemeingültige Aussage über die vorzulegenden Dokumente nicht möglich. Zuverlässige Informationen über die aktuell benötigten Unterlagen können im Internet unter www.landkreis-muenchen.de oder telefonisch unter 089 / 62 21-30 00 eingeholt werden. Einzugsermächtigung für das Finanzamt zum Einzug der Kfz-Steuer Seit 1. August 2005 darf ein Fahrzeug nur noch zugelassen werden, wenn der Fahr- zeughalter am Lastschrifteinzugsverfahren für das Finanzamt teilnimmt. Ohne Einzugs- ermächtigung ist keine Zulassung mehr möglich. Wunschkennzeichen Gerne wird demjenigen, der für das Num- mernschild seines Fahrzeugs eine besondere Kombination von Buchstaben und Zahlen wünscht, ein Wunschkennzeichen zugeteilt. Es können nur verfügbare Buchstaben- und Zahlenkombinationen vergeben werden. Für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens fällt eine zusätzliche Gebühr an. Das Wunschkennzeichen kann nicht nur vor Ort am Schalter, sondern auch online aus- gesucht und reserviert werden. Die Reser- vierung bleibt derzeit 60 Tage bestehen. Feinstaubplakette Jedes Fahrzeug ist vor Befahren einer ausgewiesenen Umweltzone mit einer Fein- staubplakette zu kennzeichnen. Am 1. Oktober 2008 hat die Stadt München eine Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings ausgewiesen. Die Feinstaubplakette ist persönlich oder online bei der Zulassungsstelle des Land- kreises München erhältlich – als Service für alle Bürger deutschlandweit. Die Zulas- sungsstelle München-Land stellt selbst für auswärtige zugelassene Fahrzeuge Fein- staubplaketten aus, sofern die Emissions- klasse (Schadstoffstufe) nachgewiesen wird. Die Zulassungsstelle in Grasbrunn-Neukeferloh ist zuständig, wenn der Fahr- zeughalter mit Hauptwohn- sitz im Landkreis München gemeldet ist. Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle Leiter: Michael Müller 089 / 62 21-30 00 kfz-zulassung@ lra-m.bayern.de Online-Bestellungen sowie Download von Formularen: www.landkreis- muenchen.de „Kfz“ EU-angepasste Fahrzeug- papiere (seit 1.10.2005) Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) Die bisherigen Fahrzeugpa- piere sind weiterhin gültig. Bei Änderungen ist jedoch gleichzeitig der kosten- pflichtige Umtausch der Fahr- zeugpapiere erforderlich. Im Landkreis München sind rund 290.000 Fahrzeuge (davon 60.000 einer Autovermietung) zugelassen. Identitätsprüfung vor Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens

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