Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Landkreisbroschüre

Seite 43 Wenn es nicht alleine geht ... Die Betreuungsstelle informiert über die gesetzliche Vertretung Erwachsener „Was muss ich mir unter Betreuung vorstel- len? Hat das etwas mit Alzheimer zu tun, der Krankheit, die in aller Munde ist?“ Nicht nur die Alzheimer Krankheit – ver- schiedene körperliche, psychische oder geistige Erkrankungen und Behinderungen können in jedem Alter dazu führen, dass man nicht mehr in der Lage ist, seine Ange- legenheiten eigenständig zu regeln. In diesem Fall stellt das Vormundschaftsge- richt der betroffenen Person einen gesetz- lichen Vertreter – einen Betreuer – zur Seite. Als Betreuer wird vorrangig ein Angehöriger bestellt. Nur wenn es keinen geeigneten Angehörigen gibt oder eine neutrale Person gewünscht wird, übernehmen Berufsbetreu- er (Rechtsanwälte, Sozialpädagogen) die Betreuung. Der Betreuer hilft dem Betroffenen dabei, seine Interessen nach außen zu vertreten. Er steht bei der Erledigung schriftlicher und finanzieller Angelegenheiten (gegenüber Behörden, Senioren- oder Pflegeheimen, bei Wohnungsauflösung etc.) mit Rat und Tat zur Seite. Außerdem unterstützt er den betreuten Menschen bei der Organisation des Alltags. Es ist verständlich, wenn beim Thema Betreuung die Angst entsteht, im eigenen Handeln eingeschränkt oder gar entmündigt zu werden. Glücklicherweise hat die Be- treuung mit einer Entmündigung nichts zu tun. Ein Betreuer entscheidet nicht über den Kopf des Betroffenen hinweg. Dennoch ist es gerade für Angehörige oft ein großer Schritt, sich an das Vormundschafts- gericht zu wenden, um eine Betreuung anzuregen. Jeder hat es in der Hand, seine Zukunft frühzeitig zu gestalten. Eine Betreuung ist grundsätzlich nicht erfor- derlich, wenn rechtzeitig eine Vollmacht für eine Vertrauensperson vorliegt. Die Betreuungsstelle berät, wenn eine Betreuung notwendig wird, gerne aber auch bereits im Vorfeld. Auch Angehörige können sich unverbindlich und vertraulich beraten lassen. Der Betreuer gibt Unterstützung und Halt Betreuungsstelle Bitte telefonisch Termin vereinbaren: Gebäudeteil B 3. Stock Peter Aumüller 089 / 62 21-23 27 Andreas Bablick 089 / 62 21-28 08 Peter Bucher 089 / 62 21-22 75 Susanne Frank 089 / 62 21-27 25 Petra Lebeau 089 / 62 21-28 40 Helmut Wantosch 089 / 62 21-24 29 betreuungsstelle@ lra-m.bayern.de www.landkreis- muenchen.de www.justiz.bayern.de Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ erhältlich im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Tel. 089 / 55 97-01, über das Internet und im Buchhandel (3,90 €). Blickpunkt Landratsamt

Pages